Demokratie & vielfältige Gesellschaft
Am 31. März 2022 ist der §27 Abs 3a HGO ausgelaufen, wonach die Gemeinde den Fraktionen auch für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen zahlen konnten. Da der Pandemieverlauf nach wie vor ungewiss ist und weiterhin mit einem dynamischen Infektionsgeschehen zu rechnen ist, sollte es auch zukünftig möglich sein, für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen.