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Bad Sooden-Allendorf

Sicherstellung der Gestaltungshoheit über die städtischen Einnahmen

Gemeinsamer Antrag mit FWG und SPD

Rückblickend haben wir uns im Jahr 2016 zur Zusammenfassung von Kurbetriebs GmbH, Stadtmarketing/Gästedienst und Freibad entschieden. Hierzu erfolgte auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfer und -berater die formale Gründung der Stadt Bad Sooden-Allendorf Tourismus- und Kur-Anstalt des öffentlichen Rechts zum 30. November 2016.
Der gesamte Prozess der Entscheidungsfindung wurde durch die GBZ Revisions und Treuhand AG sowie die DWAZ Wirtschafskanzlei beratend begleitet.
Mit der Entscheidung für die Rechtsform der AöR war allen Beteiligten bekannt, dass von der Stadt die Gewährträgerhaftung übernommen wird, die Stadt also sämtliche Verluste der AöR ausgleichen muss.
In den Fraktionen zu diesem Punkt vorhandene Bedenken wurde durch Festschreibung von Genehmigungspflichten in der Satzung und die Möglichkeit der Einflussnahme über die Haushaltsberatungen, wie in der Vergangenheit auch, entkräftet.
Mit Datum 7. Januar 2022 wurde uns nun eine Stellungnahme des HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindeverbund) per Mail zugesandt. Darin kommt der HSGB zur Einschätzung, dass es „keine rechtliche Grundlage dafür gibt, den Haushalt der AöR von einer Entscheidung oder Befassung des Finanzausschuss oder der Gemeindevertretung abhängig zu machen“. Der Anlass für diese Stellungnahme ist nicht bekannt.

Der Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2022 weist im Entwurf einen Verlust von 392.429 € aus. Davon entfallen 247.462 € auf die AöR – das entspricht rd. 64% des Gesamtverlustes. Im letzten Jahr betrug der Verlust der AöR laut Plan sogar 661.044€.
Folgt man nun der Einschätzung des HSGB wäre das uneingeschränkt und widerspruchslos zu akzeptieren. Die Beschränkung von geplanten Verlusten der Höhe nach im Wirtschaftsjahr oder gar Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Haushaltsberatung der Stadt steht den Stadtverordneten nicht zu. Faktisch würde der Haushalt der Stadt Bad Sooden-Allendorf durch den Verwaltungsrat der AöR bestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Sooden-Allendorf gewählte Organ. Neben der Überwachung von Verwaltung und Magistrat ist es seine Aufgabe über die Verwendung der Gemeindeeinnahmen zu entscheiden. Als Konsequenz aus der Einschätzung des HSGB wäre uns diese Aufgabe, aufgrund der wesentlichen wirtschaftlichen Bedeutung der AöR für den Gesamthaushalt der Stadt, entzogen.

Unser Antrag

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