Mobilität

Änderung des Witzenhäuser B-Planes „Industriegebiet Gelstertal“ rechtswidrig!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Witzenhausen hat heute die Aktuelle Stunde genutzt, um den Bürgermeister Daniel Herz zu den rechtlichen Grundlagen der beabsichtigten Änderung des B-Planes Nr. 11 „Industriegebiet Gelstertal“ zu befragen. Sie hat zugleich die Erkenntnis öffentlich gemacht, dass die Planungen offensichtlich rechtswidrig sind.

Vorausgegangen sind Recherchen des BUND bei der DB Netz AG zum Widmungsstatus der Bahnstrecke und eine Akteneinsicht im Regierungspräsidium zu erfolgten Änderungen des Genehmigungsbescheides nach § 16 BImSchG für den Betrieb der Müllverbrennungsanlage im Gelstertal. Hierzu hatte das Büro des Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Müller (Grüne) beim Regierungspräsidenten die Rechtsgrundlage für die Änderung des B-Planes Nr. 11 erfragt.

Hintergrund:

DS Smith verlangt eine zweite Zufahrt für LKW von der B 451 ins Industriegebiet Gelstertal, weil durch Kapazitätserhöhungen sowohl der Papierfabrik als auch der Müllverbrennungsanlage der gestiegene Schwerlastverkehr logistische Probleme auf dem Betriebsgelände verursacht. Dafür soll der B-Plan 11 so geändert werden, dass die LKW künftig in Höhe des Gelsterhofes einfahren, über die angeblich dafür geeignete kleine Gelsterbrücke überqueren, dicht vorbei am Gelsterhof und Wohnhäusern fahren und dann scharf rechts auf die ehemalige Gleistrasse Richtung Papierfabrik einschwenken. Dafür soll die Zweckbestimmung der Trasse von „Bahnfläche“ in „Allgemeine Verkehrsfläche“ geändert werden. Die Planung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen, also mit verkürzten Fristen für eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Be-lange (z.B. Naturschutzverbände).

Dafür hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Witzenhausen mit der Mehrheit von SPD und CDU am 12.7.2022 einen entsprechenden Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gefasst, obwohl in der Zielbewertung die Verwaltung auf den Konflikt mit dem (von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen!) „Nachhaltigkeitsfahrplan Witzenhausen 2030“ hinweist.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte – neben einer allgemeinen Kritik an dem Vorhaben – einen Änderungsantrag gestellt, wonach nur eine temporäre Überbauung der Gleisanlage erfolgen könne und das Unternehmen im Falle der Reaktivierung des Gleisanschlusses die Gleisanlage wiederherstellen solle. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit von SPD und CDU abgelehnt.

Nachforschungen:

Die Recherchen von BUND und Bündnis 90/Die Grünen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:

  1. Die ehemalige Bahntrasse der Gelstertalbahn vom Abzweig Neu-Eichenberg bis ins Industriegebiet Gelstertal ist bis heute als Eisenbahnstrecke gewidmet. Insbesondere hat keine Entwidmung, auch nicht von Teilstücken, nach § 23 AEG Allgemeines Eisenbahn Gesetz stattgefunden.
  2. Der Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz zur Umstellung der Energieversorgung der Papierfabrik von Gas auf Ersatzbrennstoff (Müllverbrennung) erging am 13.5.2005 an SCA Deutschland GmbH und ist auf DS Smith übergegangen. Die Auflage 6.2 ist nach wie vor in Kraft. Darin heißt es: „Im Rahmen der Realisierung des Vorhabens sind keine irreversiblen Maßnahmen zu treffen, die einer Reaktivierung des bestehenden Gleisanschlusses entgegenstehen.“
  3. Bei einer Änderung des Planungsrechtes von Bahnfläche in „Allgemeine Verkehrsfläche“ und der dauerhaften Überbauung der Bahntrasse ist von einer irreversiblen Maßnahme auszugehen, die eine Reaktivierung des Gleisanschlusses unmöglich macht. Die beabsichtigte Änderung des B-Planes Nr. 11 steht damit auch im krassen Widerspruch zum „Nachhaltigkeitsfahrplan Witzenhausen 2030“. Darin ist das Ziel der Reaktivierung der Bahnstrecke auf Seite 45 aufgeführt.
  4. Die Bahnstrecke ist bis heute im Regionalplan und im Flächennutzungsplan der Stadt Witzenhausen enthalten. Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und dürfen nicht zu übergeordneten Plänen in Widerspruch stehen. Der Aufstellungsbeschluss ist auch aus diesem Grund rechtswidrig. Im Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel vom 17.8.2022 an den Landtagsabgeordneten Müller heißt es dazu: „Aus Perspektive der Regionalplanung ist unabhängig von den o.g. Auflagen festzuhalten, dass die Trasse der stillgelegten Gelstertalbahn im Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 vom Bahnhof Eichenberg bis zum Betriebsgelände der DS Smith Paper Deutschland GmbH in Witzenhausen gegenüber einer Inanspruchnahme bzw. Überbauung gesichert ist (…). Planungen und Maßnahmen, die eine Wiedernutzung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, sind unzulässig. Die Trasse muss als zusammenhängendes Grundstück erhalten bleiben, und betriebsnotwendige Grundstücke müssen weiterhin zur Verfügung stehen.“
Schlussfolgerungen:

Eine LKW-Zufahrt von der B 451 vorbei am Gelsterhof ist planungsrechtlich nicht zulässig. Matthias Klipp, Vorstand des BUND Witzenhausen/Neu-Eichenberg, stellt außerdem die Notwendigkeit des Vorhabens grundsätzlich infrage: „Schon heute ist erkennbar, dass der Bau der Zufahrt und der damit verbundene schwere Eingriff in Natur und Umwelt sowie in das Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner überhaupt nicht erforderlich ist. Es stehen Alternativen zur Verfügung, um das selbst geschaffene Problem der Abwicklung des gestiegenen LKW-Verkehrs zu lösen. Die Planungen werden daher auf den entschiedenen, auch rechtlichen Widerstand der Anwohnerinnen und Anwohner und des Naturschutzes treffen, sollte an ihnen festgehalten werden“, erklärt Klipp.

„Wir fordern die Stadtverwaltung und den Bürgermeister dazu auf, das Verfahren der Änderung des B-Planes Nr.11 „Industriegebiet Gelstertal“ sofort einzustellen“ ergänzt Daniel Böttcher, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung. „Es ist notwendig, dass wir unsere Bemühungen auf die Umsetzung von nachhaltigen Lösungen konzentrieren. Mit dem Zukunftsplan der Stadt „Witzenhausen 2030“ stehen solche schon seit langer Zeit zur Verfügung. Dass diese mit den Bürger*innen erarbeitet wurden und bis dato zum großen Teil von der Koalition und dem Bürgermeister ignoriert wurden, ist einfach nur traurig.“

Der BUND zieht darüber hinaus eine rechtliche Prüfung in Erwägung, um festzustellen, ob die Verantwortlichen der Stadt Witzenhausen der Stadtverordnetenversammlung wissentlich einen rechtswidrigen Aufstellungsbeschluss vorgelegt haben.

Neuste Artikel

Kreistag Landwirtschaft

Bericht zur Lage der Landwirtschaft im Werra-Meißner-Kreis ist überfällig

Witzenhausen

Kunstrasen für Witzenhausen?

Kreistag Wirtschaft

Eine Region mit Zukunft

Ähnliche Artikel