Am 31. März 2022 ist der §27 Abs 3a HGO ausgelaufen, wonach die Gemeinde den Fraktionen auch für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen zahlen konnten. Da der Pandemieverlauf nach wie vor ungewiss ist und weiterhin mit einem dynamischen Infektionsgeschehen zu rechnen ist, sollte es auch zukünftig möglich sein, für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen. Das hessische Innenministerium eröffnet den Kommunen dafür die Möglichkeit. Da dafür die Änderung der Entschädigungssatzung erforderlich ist, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag die Entschädigungssatzung der Gemeinde Neu-Eichenberg zu ergänzen.
Demokratie & vielfältige Gesellschaft
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