Demokratie & vielfältige Gesellschaft

Digitale Fraktionssitzungen in Neu-Eichenberg

Am 31. März 2022 ist der §27 Abs 3a HGO ausgelaufen, wonach die Gemeinde den Fraktionen auch für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen zahlen konnten. Da der Pandemieverlauf nach wie vor ungewiss ist und weiterhin mit einem dynamischen Infektionsgeschehen zu rechnen ist, sollte es auch zukünftig möglich sein, für virtuelle Fraktionssitzungen Aufwandsentschädigungen auszuzahlen. Das hessische Innenministerium eröffnet den Kommunen dafür die Möglichkeit. Da dafür die Änderung der Entschädigungssatzung erforderlich ist, stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag die Entschädigungssatzung der Gemeinde Neu-Eichenberg zu ergänzen.

Unser Antrag

Neuste Artikel

Grüne im Kreistag stellen sich neu auf

Kreistag

Bericht aus dem Kreistag vom 17. Februar 2025

Kreistag

Uwe Arends und Anke Strube rücken in Kreistag nach

Ähnliche Artikel