Grüne fordern: Bund darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen
„Der Bedarf an Kita-Plätzen steigt weiter. Es ist wichtig, dass unsere Städte und Gemeinden bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden“, betont Kreistagsabgeordneter Felix Martin.
„Die Bundesregierung hat den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz geschaffen und lässt die Städte und Gemeinden jetzt im Regen stehen. Über ein Bundesprogramm sind 86 Millionen Euro nach Hessen geflossen, dieses ist mittlerweile ausgeschöpft und wird von Bundesministerin Giffey nicht verlängert, obwohl der Rechtsanspruch noch längst nicht überall umgesetzt werden konnte. Deshalb ist das Land Hessen eingesprungen und greift den Kommunen mit einem Investitionsprogramm von 142 Millionen Euro unter die Arme. Über das Bundesprogramm sind rund 2,7 Millionen Euro für Ausbau, Sanierung oder Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen in den Werra-Meißner-Kreis geflossen. Weitere 2 Millionen Euro fließen nun über das Landesprogramm. Im kommenden Jahr werden weitere 50 Millionen Euro hessenweit verteilt.
Durch das Engagement des Landes können nun weitere Baumaßnahmen ungesetzt werden. Dennoch werden im Werra-Meißner-Kreis weitere 3 Millionen Euro benötigt. Im Kreistag fordern wir deshalb die Bundesregierung auf, wieder in die Investitionsförderung einzusteigen und ein neues Investitionsprogramm aufzulegen. Wir appellieren außerdem an die hessische Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass nach der Verteilung der restlichen Gelder im kommenden Jahr möglichst alle Maßnahmen umgesetzt werden können.“
Hintergrund:
Im Landeshaushalt 2020 wurden Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 92 Millionen Euro für den Zeitraum 2021 – 2024 als Landesförderung eingestellt. Die Landesregierung hat darüber hinaus zugesagt, dass Programm im kommenden Jahr um weitere 50 Millionen, auf dann 142 Millionen Euro aufzustocken. Anträge, die bislang keine Förderung erhalten haben, haben somit die Chance, im kommenden Jahr eine Landesförderung zu erhalten. Das Landesprogramm orientiert sich stark am ausgelaufenen Bundesprogramm, um es den Kommunen so leicht wie möglich zu machen. Deshalb werden bereits begonnene Baumaßnahmen ebenso berücksichtigt, wie auch Anträge an das Bundesprogramm, die bislang keine Förderung erhielten. Die Landesmittel fließen ab 2021 und werden über die Jugendämter an die antragsstellenden Städte und Gemeinden verteilt.
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