Ein kommunaler Wärmeplan stellt das ideale Planungsinstrument dar, um den Wärmeverbrauch in der Kommune langfristig zu optimieren, und zwar in wirtschaftlicher und klimabezogener Hinsicht. Profiteure sind sowohl die einzelnen Bewohner und Bewohnerinnen als auch die Kommune als Ganzes. Neben finanziellen Ersparnissen wird auch die kommunale Wertschöpfung gesteigert.
Aufgrund der Novelle des Hessischen Energiegesetzes sind Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern ab 2024 zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Städte und Gemeinden unterhalb dieser Größe können freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen und werden dabei gefördert. Finanzschwache Kommunen erhalten dabei bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 eine erhöhte Förderquote von 100%.
Da das Fundament eines kommunalen Wärmeplans gründlich gelegt werden muss (s. LEA-Hessen, Die Wärmewende voranbringen, Wiesbaden Aug. 2020, S. 8/9), ist zuvor eine gründliche Beratung und detailliertere Ausarbeitung des endgültigen Antragstextes im Energie- und Umweltausschuss notwendig. Die zitierte LEA-Broschüre ist online verfügbar, der gut vierminütige Video-Clip ist aufschlussreich.
Deshalb stellen BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, dass der Magistrat ein Konzept zur kommunalen Wärmeplanung erstellt. Der Antrag soll zur weiteren Beratung in den Energie- und Umweltausschuss überwiesen werden.
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