Offener Brief zum Sondergebiet Logistik Hebenshausen
Regierungspräsidium Kassel
Präsident Herrn Dr. Walter Lübcke
34112 Kassel
Neu-Eichenberg, 03.02.2019
Offener Brief zum Sondergebiet Logistik Hebenshausen
Sehr geehrter Herr Dr. Lübcke,
am 29.01.2019 erschien in der HNA der Artikel „Wir aasen nicht mit den Flächen. Regierungspräsidium befürwortet das Sondergebiet Logistik“. Bitte gestatten Sie mir, dass ich als Fraktionsvorsitzende der Grünen Neu-Eichenberg dazu Stellung nehme.
Im Rahmen der 1. Offenlegung zur 1. Änderung des B-Plans hat das Regierungspräsidium (RP) Stellungnahmen abgegeben. Darin wird unter anderem an die Einhaltung der Maßgaben aus der Abweichungszulassung aus dem Jahr 2005 bezüglich Lärmschutz und Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild hingewiesen. Diese Maßgaben sahen vor:
Begründung zur notwendigen Errichtung eines 8 m hohen Schutzwalls:
Zitat: „Gerade für die Bewohner von Hebenshausen und Eichenberg-Bahnhof ist ein unmittelbarer Sichtschutz erforderlich. Gleichzeitig kann durch die anzulegenden Wälle ein erheblicher Beitrag zum Lärmschutz für die angrenzenden Ortslagen und den Aussiedlerhof erreicht werden.“ (Abweichungszulassung, Seite 3)
- als Lärmschutzmaßnahme die Einhaltung des Abstandes zur Wohnbebauung nach dem „analog anzuwendenden Abstandserlass Nordrhein-Westfalen“ (a.a.O. S. 2) Dieser Abstandserlass schreibt für Speditionen aller Art und Betriebe zum Umschlag größerer Gütermengen einen Schutzabstand von 300 m vor (siehe Erlass, S. 148);
- eine die Ortschaften entlastende Verkehrsanbindung des Logistikgebietes (Kreisverkehr);
- als Maßnahme der Landschaftseinbindung und Verminderung der Lärmemissionen eine umfassende Eingrünung an den Randbereichen des Planungsgebietes
Zitat: „Je umfassender die Eingrünung ..., desto stärker können die Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild minimiert werden“ (a.a.O. Seite 3);
- die Einbindung des Bahnanschlusses in die bauleitplanerischen Betrachtung. Die Möglichkeit, das Logistikgebiet an die Bahn anzuschließen, war 2005 für das RP ein Entscheidungsgrund, sich für das Logistikgebiet in Hebenshausen auszusprechen. In der Begründung zum Änderungsbeschluss heißt es:
Zitat: „Außerdem befindet sich der Standort [Standort des Logistikgebietes, d.V.] unmittelbar an der Bahnlinie Hamburg-Hannover-Göttingen- Fulda-Frankfurt, weshalb auch eine Anbindung des Logistikzentrums an das Schienennetz geplant ist.“ (a.a.O. Seite 10);
- Maßnahmen zum Lärm- und Immissionsschutz, die „nicht nur ... die gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Lärm- und anderen Immissionen“ berücksichtigen:
Zitat: „Hinsichtlich der Einbindung in die örtlichen Gegebenheiten aus Sicht der Raum- und Siedlungsstruktur sind besondere Anforderungen an Maßnahmen zum Lärm- und Sichtschutz zu treffen. Das bedeutet auch, dass nicht nur auf die gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Lärm- und anderen Immissionen zu achten und deren Einhaltung bauleitplanerisch entsprechend umzusetzen ist, sondern darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine an die Siedlungs- und Landschaftsstruktur angepasste Entwicklung bestmöglich zu gewährleisten. Daher ist besonders auf hinreichende Abstände zum Ortsteil Hebenshausen sowie an den Rändern auf Sichtschutz, Eingrünung und Vermeidung von Lichtimmissionen zu achten.“ (a.a.O. Seite 13).
In der nun vorgelegten 1 Änderung sind all diese Punkte nicht berücksichtigt:
Der Schutzwall ist weggefallen.
Der Abstand zur Wohnbebauung liegt unter 300 m.
Die geplante Verkehrsanbindung des Logistikgebietes an die B27 ist mehr als fragwürdig. Der Kreisverkehr ist weggefallen.
Die Grünflächen sind minimiert, dafür sind die Hallenflächen erweitert.
Die Nutzung eines Bahnanschlusses ist nicht vorgesehen. Auf Nachfrage beim Investor besteht daran kein Interesse, daher gibt es bislang keine Festsetzung im B-Plan.
Die bislang geplanten Lärmschutzmaßnahmen orientieren sich ausschließlich an dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Von zusätzlichen Maßnahmen ist keine Rede.
Es ist festzustellen, dass die vorgezeigten Hinweise und Maßgaben planerisch bislang nicht bedacht worden sind. Es stellt sich die Frage, ob Lärm- und Emissionsschutz nun von untergeordneter Bedeutung sind als vorzeiten. Angesichts der aufgezeigten Diskrepanzen möchte ich fragen, wie Sie als Fachbehörde dazu stehen, dass Ihre Maßgaben und Hinweise im vorliegenden Bebauungsplan wenig bzw. nicht berücksichtigt worden sind. Ich würde gern wissen, ob Sie weiterhin an Ihrer Stellungnahmen aus April 2018 festhalten. Die Beantwortung dieser Fragen spielt in der bevorstehenden abschließenden Abwägung eine große Rolle. Insofern freue ich mich auf Ihre baldige Rückmeldung und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Biehler
Fraktionsvorsitzende Die GRÜNEN Neu-Eichenberg