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10.09.2018

Von: Bettina Biehler

GRÜNE Anträge zur Gemeindevertretersitzung am 17.09.2018

Anträge von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Neu-Eichenberg zur Gemeindevertretersitzung am 17.09.2018

Zur Gemeindevertretersitzung in Neu-Eichenberg am 17.09.2018 hat die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehrere Anträge eingebracht. Zum Thema Sondergebiet Logistik fordert sie den städtebaulichen Vertrag an alle Gemeindevertreter auszuhändigen. „Wir waren überrascht, als es in der Gemeindevertretersitzung im Juli diesen Jahres hieß, dass es diesen Vertrag bereits gibt“ so Bettina Biehler Fraktionsvorsitzende der Grünen. Aus Sicht der Grünen ist für alle Gemeindevertreter – seien sie Befürworter oder Gegner des Projektes Sondergebiet Logistik - die Kenntnis dieses Vertrages zwingend notwendig, da in ihm Absprachen zur Übernahme von Kosten zwischen Gemeinde und dem Investor getroffen werden. „Wie sollte man ohne Kenntnis dieser Absprachen eine sachgerechte Abwägung von Vor- und Nachteilen des Projektes für unserer Gemeinde vornehmen können“ fragt Biehler.

Weiterhin stellen die Grünen den Antrag die B 27 in die Betrachtungen zur Lärmentwicklung des Sondergebietes Logistik mit einzubeziehen. In den jetzt vorliegenden Schallschutzgutachten ist die B27 als Lärmquelle nicht berücksichtigt worden. Dazu Biehler: „Wir haben diesen Punkt bereits öfter angesprochen. Mit der Erklärung, dass die Einbeziehung der B27 in die Betrachtung rechtlich nicht notwendig sei, können wir uns nicht zufrieden geben. Unsere Gemeinde muss sich nicht an den rechtlichen Mindestanforderungen orientieren, sondern kann, wenn sie das will, darüber hinaus gehen und so den optimalen Lärmschutz für ihre Einwohner umsetzen.“

In einem weiteren Antrag zum Sondergebiet Logistik wollen die Grünen die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung „Sondergebiet Logistik“ auf den Weg bringen. Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Kosten für die Gemeinde ist aus ihrer Sicht für eine Abwägung von Chancen und Risiken des Projektes absolut notwendig. Dazu Biehler „Gegenüber dem bestehenden B-Plan verändern die geplanten und jetzt diskutierten Änderungen an ihm die wirtschaftlichen Rahmenbedingen des Projektes insgesamt. Dies wird nicht ohne Folgen für unsere Gemeinde bleiben. Daher muss vor einem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes die Wirtschaftlichkeitsberechnung unbedingt vorgelegt werden.“

Darüber hinaus wird auf Antrag der Grünen im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 17.9.2018 Herr Brunkow von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis über den aktuellen Stand der Umsetzung des Breitbandnetzes in der Gemeinde berichten.

Kategorien:Neu-Eichenberg
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Dateien:
Antrag_SoLo_Laermgutachten_B27_180904.pdf80 K
Antrag_SoLo_Wirtschaftslichkeitsberechnung_180904.pdf93 K